Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ausländerangelegenheiten

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für Ausländerangelegenheiten (Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Eingliederungshilfe etc.) sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.


Beschreibung

Rechtliche Bestimmungen für Ausländer/innen ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

Das Aufenthaltsgesetz enthält abschließende Regelungen für den Aufenthalt einer Ausländerin/eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer/innen müssen wie Inländer/innen die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer/innen. Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen/Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.


Zuständigkeit

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Regionale Hinweise

Vorsprachen in der Zuwanderungsabteilung Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Terminwunsch per Mail an zuwanderungsabteilung@kiel.de senden. Bitte geben Sie in der E-Mail möglichst Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Grund des Terminwunsches an.

 

Welche Person für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Eigener Reisepass beziehungsweise Reiseausweis,
  • bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU reicht die Identitätskarte aus,
  • gegebenenfalls zusätzlich das bisher durch die Ausländerbehörde erteilte aufenthaltsrechtliche Dokument (Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgestattung/Duldung).

 


Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • §§ 44 bis 54 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

AufenthG

§§ 44 ff. AufenthV


Weitere Informationen

Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen zum Beispiel in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) und des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF).

MSJFSIG - Integration

Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge

Regionale Hinweise

Integrationskurse

Die Förde vhs (Gemeinde Altenholz, Gemeinde Kronshagen, Landeshauptstadt Kiel) bietet Kurse "Deutsch als Fremdsprache" von der Anfangsstufe bis zum Niveau C2 und die entsprechenden Prüfungen an. Integrationskurse für Ausländer, Spätaussiedler und Deutsche mit Migrationshintergrund hat die Förde vhs nach dem Zuwanderungsgesetz in ihr Kurssystem integriert.


Weitere Integrationskurse in Kiel bieten folgende Träger:

     

  • Zentrale Bildungs-und Beratungsstelle für Migranten e.V. (ZBBS)
  • AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
  • Interkulturelle Schule Fortbildung  und Ausbildung (Isfa)
  • Inlingua Kiel
  • Treff und Informationsort für Migrantinnen (T.I.O.)
  • Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein
  •  

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt

Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4299   |   Fax: +49 431 901-62189
E-Mail: zuwanderung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/information_in_english/faq_immigration_office.php


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie für Terminbuchungen in einigen Anliegen gerne die Online-Buchung (siehe verlinkte Hinweise Immigration Office / Zuwanderungsabteilung).
Sie erreichen die Zuwanderungsabteilung auch außerhalb der Terminsprechstunden im Service Point. Dieser hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8.30 - 15.00 Uhr, Donnerstag 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)

2188 Icon Vcard


E-Mail: christine.kroeger[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)

2196 Icon Vcard


E-Mail: bianca.karrasch[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)

4260 Icon Vcard


E-Mail: zuwanderung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)

5248 Icon Vcard


E-Mail: zuwanderung[at]kiel.de


Nach oben