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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.


Beschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Kurztext

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
  • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
  • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
  • erforderliche Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
    • Kennzeichenschilder

  • Voraussetzungen:

    • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
    • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird

  • Beantragung: persönlich oder in Vertretung
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

 


Zuständigkeit

Ein Kfz kann online oder in der Kieler Zulassungsstelle (Saarbrückenstraße 147) oder in der Altenholzer Außenstelle (Teichkoppel 72) abgemeldet werden.

 

Im Rathaus und in den Verwaltungsstellen können nur Kfz-Adressänderungen innerhalb Kiels erledigt werden.

 

Die zwangsweise Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen ist Aufgabe des Sachbereichs Vollzug und Ermittlung (Stadtamt).

 

Es können dort keine regulären KFZ Abmeldungen / Stilllegungen getätigt werden.


Fristen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


Kosten

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges beträgt 16,80 Euro.

 

Bei einer zwangsweisen Außerbetriebsetzung entstehen (fallabhängig) Gebühren zwischen 75 und 225 Euro. Diese Gebühren können auch bei nicht erfolgter Außerbetriebsetzung entstehen.


erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

 

Regionale Hinweise

Hinweis: Wenn Sie im Besitz der Kfz-Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) sind, können Sie das Fahrzeug abmelden. Sie müssen nicht der Halter dieses Fahrzeuges sein.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Ermittlung und Vollzug

Hopfenstraße 30
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 90164245
E-Mail: ermittlungundvollzug[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 07 - 10 Uhr
und Termine nach Vereinbarung


Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700   |   Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


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