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Automatensteuer

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.


Beschreibung

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

Regionale Hinweise

Bei Fragen zur Veranlagung der Automatensteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und  allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Automatensteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.


Rechtsgrundlage

     

  • Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)
  •  

 


Weitere Informationen

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Regionale Hinweise


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern

Hopfenstraße 30
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de

Postanschrift:

24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

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Tel: +49 431 901-1777   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.12  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

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Tel: +49 431 901-1776   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.11  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe K, L Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1771   |   Fax: +49 431 901-61701
|   Zimmer: 2.13  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

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Tel: +49 431 901-1775   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.12  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe S-Z Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1778   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.13  


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Fleethörn 26
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4110   |   Fax: +49 431 901-64115
E-Mail: stadtkasse[at]kiel.de

Postanschrift:

24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr mit Ausnahme der Barkasse, diese ist am Mittwoch geschlossen!
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


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