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Bauaufsicht

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.


Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.


Zuständigkeit

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Informationen zum Bauordnungsrecht

Regionale Hinweise

Anträge und Formulare finden Sie über die folgenden Links.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2660   |   Fax: +49431 901-742660
E-Mail: bauaufsicht[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287

Postanschrift:

Postfach 1152
24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Sie erreichen uns:

per Telefon 0431 901 – 2660

Di. 8:30 – 12:30 Uhr

und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de

Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.


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