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Briefwahl beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.


Beschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Kurztext

  • Wahlschein Ausstellung
  • Wahlschein kann beantragt werden: Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
  • Beantragung persönlich oder schriftlich (zum Beispiel per Post) möglich, bei manchen Gemeinden/Städten auch online
  • zuständig: Gemeinden/Wahlämter

 

Regionale Hinweise

Den Briefwahlantrag können Sie so stellen:

     

  • Per Online-Dienst
  • Per Brief (das Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
  • Persönlich: Wenn Sie einen Wahlschein beantragen möchten, weil sie am Wahltag verhindert sind oder in einem anderen Wahlbezirk wählen möchten, kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ins Briefwahlbüro ins Rathaus oder in der Schulstraße 29 in Kiel-Gaarden. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt die Briefwahl durchführen. 
  •  

 

Ihre Briefwahlunterlagen werden ab Februar 2025 versandt. 

 

Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.

 

Sie können Ihre Stimme auch ab dem 3. Februar in einem der drei Sofortwahlbüros abgeben. Dafür kommen Sie bitte bis spätestens 21. Februar 2025, 15 Uhr, ins Rathaus oder in die Briefwahlbüros in der Schulstraße 29 oder Zum Dänischen Wohld 23.

 

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Sofortwahlbüro im Rathaus

Fleethörn 9, 24103 Kiel, Raum 184

 

Geöffnet 3. Februar bis 21. Februar 2025

     

  • Montag 8 - 16 Uhr
  • Dienstag 8 - 16 Uhr
  • Mittwoch 8 - 16 Uhr
  • Donnerstag 8 - 18 Uhr 
  • Freitag 8 - 12 Uhr (21.02.2025 = Letzter Freitag vor der Wahl 10 - 15 Uhr)
  •  

 

Briefwahlbüro im Vinetazentrum Gaarden

Elisabethstraße 64

24143 Kiel-Gaarden

 

und

 

Briefwahlbüro in der Stadtteilbücherei Friedrichsort

Zum Dänischen Wohld 23

24159 Kiel-Friedrichsort

 

Geöffnet 3. Februar bis 21. Februar 2025

     

  • Montag 8 - 14 Uhr 
  • Dienstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
  • Mittwoch 8 - 14 Uhr
  • Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
  • Freitag geschlossen  (21.02.2025 = Letzter Freitag vor der Wahl 10 - 15 Uhr)
  •  

 

Welcher der richtige Wahlvorstand ist, entnehmen Sie der per Post versandten Wahlbenachrichtigung für die wählende Person. Sie können auch einen Blick in den Wahllokalfinder der Landeshauptstadt Kiel werfen, siehe unten stehenden Link.

 

Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 5 Kiel wählen.


Fristen

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Regionale Hinweise

Ab dem 13. Januar kann unter www.kiel.de/briefwahl ein Antrag auf eine Briefwahl gestellt werden. 

 

Andere Möglichkeiten: 

     

  • postalisch (Formular liegt den Wahlbenachrichtigungen bei)
  • persönlich. Kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten ab dem 3. Februar bis einschließlich 21. Februar, 15 Uhr in eines der Sofortwahlbüros ins Rathaus, nach Gaarden oder Friedrichsort. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben. 
  • per E-Mail (briefwahl@kiel.de)
  •  

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Die beantragten Wahlscheine werden ab Februar 2025 verschickt.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare vorhanden:
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich:
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss

  • mindestens 16 Jahre alt sein und
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen




Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift:

Fleethörn 9
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​


Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen)

Briefwahlbüro Icon Vcard

Tel: +49 431 901-5012   |   Fax: +49 431 901-745012
E-Mail: briefwahl[at]kiel.de


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