Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Beschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass falls möglich Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Zuständigkeit
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Regionale Hinweise
Es gibt in Kiel unterschiedliche Arten und Formen der Kindertagesbetreuung. Wenn Sie sich über das Betreuungsangebot für Kinder mit Behinderungen informieren möchten oder einen Betreuungsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Für alle weiteren Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Soziale Dienste.
Kosten
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Weitere Informationen
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel:
+49 431 901-2619
|
Fax:
+49 431 901-64590
E-Mail:
eghkinder[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.