Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Beschreibung
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Regionale Hinweise
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungssteuer.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.
Regionale Hinweise
Bei Fragen zur Veranlagung der Zweitwohnungssteuer ist der Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern und allgemeine steuerliche Angelegenheiten im Amt für Finanzwirtschaft (Landeshauptstadt Kiel) zuständig. Nutzen Sie zur Erklärung zur Zweitwohnungssteuer gern den verlinkten Online-Dienst. Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung der Zweitwohnungssteuer haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.
erforderliche Unterlagen
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Nutzen Sie hierfür gern unseren verlinkten Online-Dienst.
Rechtsgrundlage
Nähere Einzelheiten finden Sie in der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel.
Weitere Informationen
Das Innehaben einer Zweitwohnung im Kieler Stadtgebiet (Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne) ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Hierzu reichen Sie bitte die "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer" ausgefüllt und unterschrieben (bitte erforderliche Anlagen nicht vergessen) im Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel ein.
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern
Hopfenstraße 30
24103 Kiel
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Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
Postanschrift:
24099 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1777
|
Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
|
Zimmer:
2.12
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1776
|
Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
|
Zimmer:
2.11
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1771
|
Fax:
+49 431 901-61701
|
Zimmer:
2.13
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1775
|
Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
|
Zimmer:
2.12
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1778
|
Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
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Zimmer:
2.13
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse
Fleethörn 26
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-4110
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Fax:
+49 431 901-64115
E-Mail:
stadtkasse[at]kiel.de
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24099 Kiel
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Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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