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Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer das anfallende Niederschlagswasser seines Grundstücks in ein Gewässer einleiten oder versickern möchte benötigt in der Regel eine Einleiterlaubnis.


Beschreibung

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in das Grundwasser (mit Ausnahme der im Landeswassergesetz genannten Sachverhalte) benötigen Sie eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis.

Grundstücke, die zu Wohn- und Betriebszwecken genutzt werden, sollen grundsätzlich an die zentrale Niederschlags- oder Mischwasserkanalisation der jeweiligen Kommune angeschlossen werden, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten nicht möglich und wasserwirtschaftlich nicht sinnvoll ist kann die Gemeinde in der Abwassersatzung die Pflicht zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers auf die Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer oder die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks übertragen.

Die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung zentral oder dezentral zu erfolgen hat, trifft alleine die jeweilige Gemeinde.

Die Kreise als untere Wasserbehörden sind zuständig für die Aufsicht der Gewässer und deren Schutz. Die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bedarf in der Regel einer sogenannten Einleitungserlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Kurztext

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in das Grundwasser wird eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis benötigt.

Ansprechpunkte:

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Niederschlagswasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt/erfolgen soll
  • Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Erteilung der Einleiterlaubnis

 


Zuständigkeit

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Niederschlagswasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt/erfolgen soll
  • Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Erteilung der Einleiterlaubnis

 

Regionale Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

     

  • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
  •  

 


Fristen

Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Regionale Hinweise


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4372 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4374 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4374   |   Fax: 0431 901-744374
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4364 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4364   |   Fax: 0431 901-744364
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4382 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: +49 431 901-4382  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4364  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

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Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

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