Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Landesportal Schleswig-Holstein
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Fristen
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Kosten
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
- Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Tel:
+49 431 901-2067
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Fax:
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Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
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Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.