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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.


Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.

Regionale Hinweise

Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.

 

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden.


Zuständigkeit

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Regionale Hinweise

Für Auskünfte über die Höhe, die Berechnung und die Zahlung von Gebühren/Beiträgen im Rahmen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Sozialstaffelausgleich/Gebühren- und Beitragsberechnung. 

 

Tel.: 0431 901-3327 (Info-Telefon)

 

kita-gebuehrenberechnung@kiel.de


Sofern die gewünschte Kindertageseinrichtung außerhalb Ihrer Wohnortgemeinde liegt, ist bei Ihrer Wohnortgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung zu beantragen.


Fristen

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.


Kosten

Keine

Regionale Hinweise

Für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen ist von den Eltern ein Teilnahmebeitrag oder eine Gebühr für die pädagogische Betreuung und die Beköstigung zu zahlen. Auf Antrag kann gegebenenfalls eine einkommensabhängige Ermäßigung nach der geltenden Sozialstaffel gewährt werden.

 

Bei gleichzeitigem Besuch von Geschwistern kann eine Geschwisterermäßigung beantragt werden. Die Kosten für die Beköstigung können durch die Vorlage eines Gutscheines aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ermäßigt werden.


erforderliche Unterlagen

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Regionale Hinweise

Für Kieler Bürger*innen stehen Online-Dienste für die Beantragung der Leistungen zur Ermäßigung oder Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Bitte halten Sie die Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen, etc. als Datei (Bsp.: Foto, PDF, usw.) bereit. 

 

Für die digitale Beantragung der Leistungen benötigen Sie ein Basiskonto im Serviceportal Schleswig-Holstein.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Regionale Hinweise

Für die Leistungen zur Übernahme / Ermäßigung von Kostenbeiträgen für Gebühren und Entgelte zur Kindertagesbetreuung stehen Ihnen folgende Online-Formulare zur Verfügung. Sie benötigen für die digitale Beantragung der Leistungen ein Basiskonto im Serviceportal Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Sozialstaffelausgleich

Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Gebühren und Beiträge für Kindertagesbetreuung, Sozialstaffelausgleich)

Info-Telefon Sachbereich Gebührenberechnung für Kindertagesbetreuung und Sozialstaffelausgleich Icon Vcard

Tel: +49 431 901-3327  
E-Mail: KiTa-Gebuehrenberechnung[at]kiel.de


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