Fahrerlaubnis: Namen ändern
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Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Regionale Hinweise
Die Berarbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Regionale Hinweise
Die Gebühr beträgt 31,40 Euro. Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Antragsgebühren in Höhe von 55,40 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Regionale Hinweise
Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.
Rechtsgrundlage
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2800
|
Fax:
+49 431 901-62004
E-Mail:
Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.