Fahrerlaubnisklassen
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Fahrerlaubnisklassen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.
Beschreibung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Zuständigkeit
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde)
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises)
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
verwandte Vorgänge
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2800
|
Fax:
+49 431 901-62004
E-Mail:
Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.