Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
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Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
Wer als Inhaber/in einer Fahrschule eine Zweigstelle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie als Inhaberin/Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule betreiben, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, gewährleistet ist, dass die/der Inhaber/in der Fahrschulerlaubnis oder die/der verantwortlich/e Leiterin des Ausbildungsbetriebs ihren/seinen Pflichten nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter/in zwei, nicht übersteigen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk die Zweigestelle errichtet werden soll.
Fristen
Keine
Kosten
Gemäß Nr. 302.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis einschließlich der Ausfertigung einer Erlaubnisurkunde 84,40 Euro erhoben.
erforderliche Unterlagen
- Fahrlehrerschein,
- ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
Rechtsgrundlage
- § 14 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Der Antrag kann schriftlich und formlos gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel Zweigstelle (Ort der Zweigstelle) angefügt.
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2800
|
Fax:
+49 431 901-62004
E-Mail:
Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.