Gefährliche Güter: Transport
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Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62008
E-Mail:
Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Tel:
+49 431 901-2010
|
Fax:
+49 431 901-62008
E-Mail:
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de