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Gefährliche Güter: Transport

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.


Beschreibung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.

Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.


Zuständigkeit

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.


Kosten

Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2010   |   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


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