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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Beschreibung

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG


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Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Versammlungen

Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1110   |   Fax: +49 431 901-62321
E-Mail: ordnungsamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Dienstags von 08.30 - 13.00 Uhr und
donnerstags von 8.30 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung


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