Hafenbehördliche Genehmigungen
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Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Hafenamt
Bollhörnkai 1
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 94477
E-Mail:
hafenamt[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ=bm&fid=e42018a76834a0731c8f038f901401d0
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten des Hafenamtes für Fischereiangelegenheiten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Hafenamt)
Tel:
+49 431 901-1173
|
Fax:
+49 431 94477
E-Mail:
hafenamt[at]kiel.de