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Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.


Beschreibung

Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.


Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Regionale Hinweise

Die Bearbeitungszeit Ihres eingereichten Antrages kann zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.


Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Regionale Hinweise

Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

 

1 Jahr = 1. Ausnahmegenehmigung 100 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 20 EUR

 

2 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 160 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 32 EUR

 

3 Jahre = 1. Ausnahmegenehmigung 230 EUR und jede weitere aus dem Verfahren zusätzlich 46 EUR


erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Regionale Hinweise

Sie müssen Ihre Gewerbeanmeldung, sowie die amtlichen Kennzeichen Ihrer Firmenfahrzeuge in dem Antragsformular in dem verlinkten Online-Dienst hinterlegen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.

Regionale Hinweise

Es wird ein schriftlicher begründeter Antrag benötigt. Bitte füllen Sie dazu das Antragsformular im verlinkten Online-Dienst sorgfältig aus.

 

Der zusätzliche Arbeitsstättennachweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2015   |   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)

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Tel: +49 431 901-2013   |   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de


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