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Hausnummernvergabe

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.


Beschreibung

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Regionale Hinweise

Für die Vergabe einer Hausnummer ist ein Antrag beim Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation zu stellen. Bitte nutzen Sie hierfür den hier zu Verfügung gestellten Online-Antrag.


Was steckt hinter dem Antrag auf Vergabe einer Hausnummer?


Ein "Antrag auf Vergabe einer Hausnummer" ist notwendig, wenn für ein Grundstück oder ein Neubauobjekt eine offizielle Hausnummer vergeben werden muss. Diese Hausnummer dient der eindeutigen Identifikation der Adresse und ist insbesondere für Postzustellungen, behördliche Angelegenheiten und die öffentliche Infrastruktur von Bedeutung.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung der Hausnummer den zur Verfügung gestellten Onlinedienst nutzen müssen. Dieser bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, den Antrag digital einzureichen und stellt sicher, dass alle erforderlichen Daten korrekt erfasst werden.


Antragsübersicht


Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zum Antrag abgefragt. Anschließend geht es um 

     

  • die antragstellende Person,
  • die Eigentumspartei, 
  • das betreffende Grundstück.
  •  

 

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen und ergänzende Anmerkungen und Erklärungen abzugeben.


Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.


Erforderliche Unterlagen


Soweit in diesem Antrag Unterlagen als Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.

 

Sind keine Nachweise erforderlich, können Sie am Ende des Onlinedienstes Anlagen übergeben, die eventuell von Bedeutung sein könnten.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Regionale Hinweise

     

  • Altes Rathaus
  •  

 


Fristen

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
  • das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern

Regionale Hinweise

Um den Online-Dienst Antrag auf Entwässerungsauskunft nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Straßenbenennungen, Hausnummerierungen

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2665   |   Fax: +49 431 901-742665
E-Mail: stadtvermessung[at]kiel.de

Postanschrift:

Postfach 1152
24099 Kiel


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