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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.


Beschreibung

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
  • Der Bau einer Gehwegüberfahrt muss genehmigt werden.
  • Zuständig:

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 


Zuständigkeit

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

Regionale Hinweise

Wenden Sie sich an den Mitarbeiter Bezirk Ost (siehe Kontaktdaten, rechts).


Fristen

  • Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Voraussetzungen

Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.


Kosten


erforderliche Unterlagen

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

 

Regionale Hinweise

     

  • Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
  • Fotos der gewünschten Zufahrt
  • Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link folgen)
  •  

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830   |   Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung

Knooper Weg 99-105
24116 Kiel
|   Fax: +49 431 901-64369
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)

Bezirk Ost I Icon Vcard

Tel: +49 431 901-7341   |   Fax: +49 431 901-67340
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)

Bezirk West I Icon Vcard

Tel: +49 431 901-7331   |   Fax: +49 431 901-67330
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


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