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Internationalen Führerschein beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.


Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kurztext

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
  • zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

 


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

 


Fristen

  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Regionale Hinweise

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Internationale Führerschein sofort (nach der Antragsbearbeitung) ausgedruckt und ausgehändigt.


Falls aber zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss (zusätzliche Gebühren), ist hierfür mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 Wochen zu rechnen, die Bearbeitungsdauer kann mit der Expressbestellung (zusätzliche Gebühren) auf 2-3 Arbeitstage reduziert werden.


Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Regionale Hinweise

     

  • Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 16,30 Euro erhoben.
  • Falls ein alter Führerschein (graues oder rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 30,10 Euro Gebühren an.
  • Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerschein gewünscht werden, fallen hierfür weitere 28,80 Euro an Gebühren an.
  •  

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

 


erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird.
Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.


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