Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
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Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.
Beschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.
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Formulare
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2700
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Fax:
+49 431 901-62022
E-Mail:
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Web:
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Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
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Freitag 07:30 - 12:00 Uhr