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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.


Beschreibung

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.


Zuständigkeit

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.


Kosten

Die Gebühren für den Ersatzbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 32,30 €.


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Formulare


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700   |   Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


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