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Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

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Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.


Beschreibung

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.


Zuständigkeit

An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.

Regionale Hinweise

Sie können sich an das Kieler Stadtamt (Zulassungsstelle) oder an die Zulassungsbehörde Altenholz (Tel. +49 431 320979-23 bis -26, -30, -31, sh. nachfolgenden Link unter Zulassungsbehörde Altenholz) wenden.

 


Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.


Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

§ 10 FZV


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700   |   Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


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