Kinder- und Jugendschutz
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Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie zum Beispiel durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel und Jugendkulturen. Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen ebenso Gefährdungen aus dem Bereich der Medien unter anderem durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Jugendamt),
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht, können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.
Regionale Hinweise
Der Jugendschutz ist nicht für Notsituationen zum Beispiel bei Meldung von Gewalt gegen Kinder und Jugensliche zuständig. Dafür ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig: Allgemeiner Sozialdienst (kiel.de)
Bei akuten Notsituatieonen die Polizei anrufen unter 110
In Kiel erfolgt in der zuständigen Abteilung "Jugendsozialarbeit" im Jugendamt die Koordination und Organisation von standortbezogener Schulsozialarbeit sowie von Projekten in und im Umfeld von Schulen.
Das Kinder- und Jugendbüro im Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen betreut Beteiligungsprojekte und Spielraumplanung. Außerdem ist das Kinder- und Jugendbüro Kooperationspartner des Konzeptes "Rettungsanker" . Dieses Konzept hat als Ziel den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Netzes von Anlaufstellen für Kinder, die in eine Notsituation gleich welcher Art geraten, die ihnen sofort Hilfe leisten. Weitere Informationen sowie Anlaufstellen in Kiel finden Sie unter dem untenstehenden Link.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kinder- und Jugendschutz
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-63117
Öffnungszeiten:
Hinweis: Persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Landeshauptstadt Kiel - Ferienpassbüro, Familienpass und Rettungsanker
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-2938
|
Fax:
+49 431 901-63317
E-Mail:
ferienpass[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/familienpass
Öffnungszeiten:
Vom 16.05.2022 bis zum 12.08.2022
Mo, Di, Mi, Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Do 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Vom 10.10.2022 bis zum 22.10.2022
Mo bis Fr 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Für weitere Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Abteilung Jugendsozialarbeit
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-3111
E-Mail:
jugendamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, 08.30 - 12.30 Uhr
Fr. 08:30 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Abteilung Jugendsozialarbeit)
Tel:
+49 431 901-3111