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Lebensmittel (Marktüberwachung)

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit Hilfe der Lebensmittelüberwachung wird der gemeinschaftiche Handel erleichtert und die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten gesichert.


Beschreibung

In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).


Zuständigkeit

  • An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.

Lebensmittelkontrolle - Schleswig-Holstein

Regionale Hinweise

Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Mit Wirkung vom 1. September 2012 tritt eine Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl.I S.476).

Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über

     

  1. Überschreitungen festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB sowie

  2.  

     

  1. alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von über 350 Euro zu erwarten ist

  2.  

zu informieren.

Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Gründen behördlicher Transparenz und sollte nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung

Schulstraße 6
24143 Kiel
Tel: +49 431 901-2090   |   Fax: +49 431 901-62088
E-Mail: Lebensmittelueberwachung[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600   |   Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de


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