Meldebescheinigung Erteilung
Landesportal Schleswig-Holstein
Meldebescheinigung Erteilung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Kosten
Die Meldebestätigung, die man direkt bei der An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes erhält, ist weniger umfassend und gebührenfrei - siehe Eintrag Meldebestätigung.
Ebenfalls gebührenfrei sind Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, für die Agentur für Arbeit und für die Tafel Kiel.
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt
Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
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+49 431 901-904
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Fax:
+49 431 901-64852
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ema[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
Tel:
+49 431 901-2706
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
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Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
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+49 431 901-64852
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Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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24109 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
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Tiefe Allee 45
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
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+49 431 901-909
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+49 431 901-64479
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Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
An der Schanze 45
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+49 431 901-64499
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
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Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)
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Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
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