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Mietspiegel erhalten und durchsehen

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24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.


Beschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
  • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

  • einfachen Mietspiegeln
  • und qualifizierten Mietspiegeln.

Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

  • wo eine Wohnung liegt und
  • wie groß,
  • alt,
  • energetisch saniert
  • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

  • Doppelglasfenster,
  • Strukturheizkörper oder
  • Parkettboden.

Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

Kurztext

  • Mietspiegel Veröffentlichung
  • Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt oder Gemeinde
  • enthält Anhaltspunkte,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist

  • weist auf Grundlage der in den letzten 6 Jahren neu vereinbarten Mieten beziehungsweise Mieterhöhungen die ortsübliche monatliche Miete nettokalt in Euro pro Quadratmeter aus (ortsübliche Vergleichsmiete)
  • anhand von den für Wohnungen mit vergleichbarer Lage, Baujahr, Wohnungsgröße, Ausstattung und Beschaffenheit vereinbarten Entgelten, wird die ortsübliche Vergleichsmiete ausgewiesen
  • werden von Städten und Gemeinden erstellt, teilweise auch gemeinsam von Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden
  • zuständig: in der Regel die Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt

 

Regionale Hinweise

Der Kieler Mietspiegel bietet eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Unter dem nachfolgenden Link steht der aktuelle Mietspiegel zum Download zur Verfügung.


Zuständigkeit

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Regionale Hinweise

Wenn Sie Fragen zum Kieler Mietspiegel haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Wohnen und Grundsicherung.


Fristen

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.


Kosten

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Regionale Hinweise

Den Kieler Mietspiegel können Sie auch kostenlos als gedruckte Broschüre bei folgenden Stellen erhalten:

     

  • Amt für Wohnen und Grundsicherung

    Neues Rathaus, Zimmer D 408

    Stresemannplatz 5, 24103 Kiel

    Tel.: 0431-9012394

     

  • Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation

    Rathaus, Plankammer, Zimmer 487

    Fleethörn 9, 24103 Kiel

    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

  •  

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt und allgemeine Aufgaben

Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2356   |   Fax: +49 431 901-62350
E-Mail: wohnungsvermittlung[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie brauchen einen Termin. Bitte rufen Sie an.
Den Termin können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Mitarbeiter (Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungswesen, Soziale Stadt und allgemeine Aufgaben)

Wohnungsmarkt, Wohnungswesen, Mietspiegel, Wohnraumförderung Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2394   |   Fax: 0431 901-62350
E-Mail: wohnungsamt[at]kiel.de
|   Zimmer: D 408  


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