Nebenwohnung abmelden
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Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Regionale Hinweise
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt immer bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Regionale Hinweise
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.
Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
Weitere Informationen
Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt
Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel:
+49 431 901-904
|
Fax:
+49 431 901-64852
E-Mail:
ema[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
Tel:
+49 431 901-2706
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
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+49 431 901-2742
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)
Tel:
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|
Fax:
+49 431 901-64852
E-Mail:
ema[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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24109 Kiel
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt)
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Fax:
+49 431 901-64479
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Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
Tiefe Allee 45
24149 Kiel
Tel:
+49 431 901-904
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Fax:
+49 431 901-64479
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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+49 431 901-2706
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt)
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Fax:
+49 431 901-64479
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Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
An der Schanze 45
24159 Kiel
Tel:
+49 431 901-904
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Fax:
+49 431 901-64499
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis: Sie brauchen einen Termin.
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24103 Kiel
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+49 431 901-900
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Fax:
+49 431 901-62716
E-Mail:
ema[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/ema/selbstbedienungs_terminal_ema_rathaus.php
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
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Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
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+49 431 901-2706
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)
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|
Fax:
+49 431 901-62716
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ema[at]kiel.de
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Amrumring 2
24107 Kiel
Tel:
+49 431 901-904
E-Mail:
ema[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
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