Öffentliche Ausschreibung
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Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge zur Deckung des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.
Beschreibung
Öffentliche Auftraggeber wie z.B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.
Zuständigkeit
An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.
Regionale Hinweise
Bei der Landeshauptstadt Kiel berät die zentrale Vergabestelle im Rechtsamt die Fachämter der Landeshauptstadt Kiel und wirkt intern bei der formalen Abwicklung von Ausschreibungen mit. Sie ist jedoch nicht für Beschaffungen zuständig.
erforderliche Unterlagen
Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite. Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Rechtsamt - Abteilung Allgemeine und Rechnungsangelegenheiten, Zentrale Vergabestelle
Fleethörn 9
24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 9 - 12 Uhr.
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Rechtsamt - Abteilung Allgemeine und Rechnungsangelegenheiten, Zentrale Vergabestelle)
Tel:
+49 431 901-2779
|
Fax:
+49 431 901-61301
E-Mail:
zentralevergabestelle[at]kiel.de