Öffentliche Rechtsberatung
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Öffentliche Rechtsberatung
Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.
Beschreibung
Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.
Regionale Hinweise
In der öffentlichen Rechtsberatung können Kieler Bürgerinnen und Bürger eine 15-minütige mündliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt erhalten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
Die Rechtsberatung der Landeshauptstadt Kiel umfasst Rechtsrat und rechtliche Beratung in allen Rechtsgebieten, z.B. Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Unterhalt, Verkehrsrecht, Strafrecht und allgemeines Zivilrecht und erfolgt durch niedergelassene Rechtsanwälte in den Räumen der Bürgerberatung. Eine vorherige telefonische Terminabsprache für die Rechtsberatung ist erforderlich.
Kosten
Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Die öffentliche Rechtsberatung steht Bürgern oder in Kiel Erwerbstätigen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Es wird eine einkommensabhängige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese liegt zwischen 5 Euro und 26 Euro. Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger erhalten Gebührenbefreiung bei Beratungen im Arbeits-, Miet-, Erb- und Familienrecht sowie in Pfändungssachen.
Bemessungsgrenzen ab 01.01.2023
Gebührentabelle der Öffentlichen Rechtsberatung
Personen
Nettoeinkommen
bis
Nettoeinkommen
bis
Nettoeinkommen
bis
Nettoeinkommen
bis
Nettoeinkommen
bis
1
2510 Euro
1757 Euro
1506 Euro
1255 Euro
1004 Euro
2
3012 Euro
2259 Euro
2008 Euro
1757 Euro
1506 Euro
3
3514 Euro
2761 Euro
2510 Euro
2259 Euro
2008 Euro
4
4016 Euro
3263 Euro
3012 Euro
2761 Euro
2510 Euro
5
4518 Euro
3765 Euro
3514 Euro
3263 Euro
3012 Euro
6
5020 Euro
4267 Euro
4016 Euro
3765 Euro
3514 Euro
Gebühr
26 Euro
20 Euro
15 Euro
10 Euro
5 Euro
erforderliche Unterlagen
Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.
Regionale Hinweise
Neben evtl. Schriftverkehr zum Anliegen sind erforderlich: ein Personalausweis, ein Einkommensnachweis, eine Vollmacht sofern Dritte den Termin wahrnehmen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Regionale Hinweise
Sie erhalten bei der Sozialleistungs- und Rechtsberatung auch Antragsformulare für Prozesskostenhilfe
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung
Tel:
+49 431 901-2929
E-Mail:
beratung[at]kiel.de
Postanschrift:
Fleethörn 9
24103
Kiel
Öffnungszeiten:
Sozialleistungsberatung, Beschwerdemanagement, Beglaubigungen
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Rechtsberatung
Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11-00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)
Tel:
+49 431 901-2929
|
Fax:
+49 431 901-65904
E-Mail:
Beratung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)
Tel:
+49 431 901-2932
|
Fax:
+49 431 901-62929
E-Mail:
Beratung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)
Tel:
+49 431 901-2933
|
Fax:
+49 431 901-62929
E-Mail:
Beratung[at]kiel.de