Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Parkausweis für Bewohner/innen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.


Beschreibung

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.


Zuständigkeit

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).


Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Regionale Hinweise

Parkausweise erhalten Bewohner*innen Kiel in der Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel ohne Termin. Diese Leistung wird zur Zeit von der Zulassungsstelle übernommen, die am selben Standort ist, wie die Straßenverkehrsbehörde,. Melden Sie sich dafür bitte an der Information im Erdgeschoss. Ein Termin ist nicht erforderlich, aber etwas Wartezeit.


Bei der Vorlage eines Reisepasses muss gleichzeitig eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Ist eine Ummeldung an den aktuellen Wohnsitz noch nicht erfolgt (z.B. aufgrund der Bearbeitungszeit innerhalb der Stadtverwaltung) benötigen wir von Ihnen entweder eine meldebehördliche Registrierung "Online-Ummeldung" oder optional die Wohnungsgeberbestätigung.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700   |   Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr


Nach oben