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Prostitution: Verbot - Auskunft

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.


Beschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

Regionale Hinweise

Bei einer beabsichtigten Nutzung im Bereich der Prostitution (Bordell, Erotik-Massage, Swinger- Club u.ä) ist eine Erstberatung im Bauordnungsamt erforderlich.

Die Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig.

Es ist frühzeitig zu klären, ob diese Nutzungsänderung an dem beabsichtigten Standort planungsrechtlich möglich ist.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

Regionale Hinweise

Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt Kiel


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2660   |   Fax: +49431 901-742660
E-Mail: bauaufsicht[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287

Postanschrift:

Postfach 1152
24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Sie erreichen uns:

per Telefon 0431 901 – 2660

Di. 8:30 – 12:30 Uhr

und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de

Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.


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