Prostitution: Verbot - Auskunft
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Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Regionale Hinweise
Bei einer beabsichtigten Nutzung im Bereich der Prostitution (Bordell, Erotik-Massage, Swinger- Club u.ä) ist eine Erstberatung im Bauordnungsamt erforderlich.
Die Umnutzung ist baugenehmigungspflichtig.
Es ist frühzeitig zu klären, ob diese Nutzungsänderung an dem beabsichtigten Standort planungsrechtlich möglich ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Regionale Hinweise
Ansprechpartner ist das Bauordnungsamt Kiel
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-2660
|
Fax:
+49431 901-742660
E-Mail:
bauaufsicht[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287
Postanschrift:
Postfach
1152
24099
Kiel
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per Telefon 0431 901 – 2660
Di. 8:30 – 12:30 Uhr
und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de
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