Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen
Landesportal Schleswig-Holstein
Rechnung im E-Rechnungsportal erfassen
Zu Erfassung von Rechnungen können Sie das E-Rechnungsportal nutzen.
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie eine Rechnung im Standard XRechnung erfassen oder eine in einem anderen System erzeugte XRechnung hochladen.
Außerdem können Sie eine XRechnung als Anlage einer E-Mail an das E-Rechnungsportal senden.
Regionale Hinweise
Eine elektronische Rechnung übermitteln
Die Landeshauptstadt Kiel bietet ab dem 01.03.2023 die Möglichkeit, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen. Als Auftragnehmer*in der Landeshauptstadt Kiel bitten wir Sie, die Rechnungsstellung künftig in Form einer E-Rechnung im Standard XRechnung vorzunehmen.
In Zusammenarbeit mit dem E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein stehen den Auftragnehmer*innen verschiedene Wege zur Übermittlung einer elektronischen Rechnung zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die verlinkten Webseiten der Landeshauptstadt Kiel, insbesondere auch zu den korrekten Leitweg-IDs der Stadt Kiel.
Fristen
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto (für Personen) oder Servicekonto Business (für Unternehmen oder Organisationen) im Landesportal Schleswig-Holstein.
Regionale Hinweise
Wenn Sie bereits eine elektronische Rechnung im Standard XRechnung erstellt und vorliegen haben, können Sie die Rechnung
- via Peppol,
- per E-Mail an die Adresse rechnung.kommune@rechnungsportal.landsh.de,
- oder durch Upload beim E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein
einreichen.
Wenn Ihnen ein solcher Rechnungsstandard nicht vorliegt, können Sie die Rechnungsdaten in der Web-Anwendung des E-Rechnungsportals Schleswig-Holstein eingeben und direkt an die Landeshauptstadt übermitteln.
Kosten
Keine, die Erfassung und Übermittlung erfolgt kostenlos.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage bildet die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (RL2014/55/EU) und deren Umsetzung in Landesrecht durch §52g LVwG in Verbindung mit der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsverordnung - ERechVO) vom 29.11.2018.
Weitere Informationen
Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die entsprechende Webseite der Landeshauptstadt Kiel Informationen zur E-Rechnung. Dort finden Sie auch die Liste der Leitweg-IDs der Stadt Kiel, Verweise auf weitere Informationsquellen sowie Kontaktdaten bei Fragen und Problemen.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Bilanz, Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung, Jahres- und Gesamtabschluss, Rechnungslegungsbezogenes IKS
Hopfenstraße 30
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-1722
|
Fax:
+49 431 901-61700
E-Mail:
finanzwirtschaft[at]kiel.de
Postanschrift:
24099 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
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