Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Ehrenamt als Schöffe übernehmen möchte, kann sich bei der Gemeinde, in der das Amts- beziehungsweise Landgericht ansässig ist, bewerben.


Beschreibung

Schöffin / Schöffe (Ehrenamtlicher Richter): Bewerbung

Fit für das Schöffenamt

Informationen für Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.

Schöffenfibel – Informationen für gewählte Schöffinnen und Schöffen

In der Schöffenfibel haben wir Informationen für Schöffinnen und Schöffen, aber auch für am Schöffenamt Interessierte zusammengestellt. Die Schöffenfibel, die Sie unten herunterladen oder bestellen können, gibt Ihnen Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Was sind Schöffinnen und Schöffen?
  • Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
  • Wie bewerbe ich mich als Schöffe?
  • An wen muss ich mich wenden?
  • Welche Fristen muss ich beachten?

Darüber hinaus gibt die Schöffenfibel einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen. Nicht zuletzt enthält die Schöffenfibel auch Informationen über die Anforderungen an das Schöffenamt. Grundsätzlich werden von Schöffinnen und Schöffen nämlich keine besonderen Gesetzeskenntnisse verlangt. Schöffinnen und Schöffen sollen insbesondere ihre Sozialkompetenz, ihre Menschenkenntnis und ihr Einfühlungsvermögen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Hauptverhandlung einbringen. Gleichwohl sind für eine verantwortungsbewusste Ausübung der Schöffentätigkeit grundlegende Kenntnisse des Strafverfahrensrechts wichtig. Daher informiert die Schöffenfibel auch ausführlich über den Aufbau der Strafgerichtsbarkeit, den Ablauf des Strafverfahrens und der Beratung des Gerichts.

Weitere Informationen

Darüber hinaus sind für Schöffinnen und Schöffen, am Schöffenamt Interessierte und für die Beteiligten an der Schöffenwahl weitere wertvolle Informationen vorhanden:

Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

Mit dem Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen, welches Sie unten herunterladen können, werden Ihnen ebenfalls wesentliche Informationen über das Schöffenamt vermittelt. Hier erhalten Sie beispielsweise Auskunft über den Ablauf der Schöffenwahl sowie darüber, wer Schöffin oder Schöffe werden kann.

Umfassende Informationen zum Wahlverfahren für Schöffinnen und Schöffen und Wissenswertes zum Schöffenamt, zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Nordverbandes (https://schoeffen-nord.de) sowie des Bundesverbandes (https://schoeffen.de) der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS).

Hilfen für Kommunen und vorschlagende Organisationen

Auf der Internetseite der DVS (schoeffen.de) erhalten auch Kommunen und vorschlagende Organisationen Hilfestellung.

Anhand von Mustertexten werden praktische Hinweise für kommunale Verwaltungen und die Mitglieder der Vertretungen sowie für die gesellschaftlichen Organisationen gegeben, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Amt hingewiesen und dafür mobilisiert werden können. Formulare sollen die Arbeit für den Sachbearbeiter in der Verwaltung vereinfachen.

Die Schöffenfibel

Wahlverfahren und Wissenswertes für Schöffinnen und Schöffen

Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) Landesverband Nord e.V.

Regionale Hinweise

Die  Bewerbungsfrist  ist inzwischen abgelaufen.


Zuständigkeit

Bei Interesse an diesem Ehrenamt nutzen Sie bitte gern das Online-Formular auf dieser Seite. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie bitte eine Mail an schoeffenwahl@kiel.de.


Bei telefonischen Rückfragen können Sie sich an den Sachbereich Wahlen des Stadtamtes für die Besetzung von Schöffen im Erwachsenenrecht wenden. Für Jugendschöffenämter wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. Weitere Infos finden Sie auf der verlinkten Kieler Webseite.    


Fristen

Die aktuelle Bewerbungsfrist ist am 28. Februar 2023 abgelaufen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Schöffenfibel

Merkblatt für Schöffen

Regionale Hinweise

Folgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:


1.  Alter: 25 bis 69 Jahre

2.  Der Hauptwohnsitz muss in Kiel sein (Nebenwohnung reicht nicht aus)

3.  Deutsche Staatsangehörigkeit


Nicht wählbar sind außerdem: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.

In die Vorschlagsliste werden folgende Daten aufgenommen: Familienname, Geburtsname und Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Beruf und die Wohnungsanschrift und für Rückfragen gern auch die Telefonnummer und/ oder E-Mailadresse.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung

Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3302  
E-Mail: jugendamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/schoeffenwahl


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, 08.30 - 12.30 Uhr
Fr. 08:30 - 12.00 Uhr


und nach Vereinbarung


Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen




Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift:

Fleethörn 9
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​


Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2370   |   Fax: +49 431 901-742370
E-Mail: wahlen[at]kiel.de


Nach oben