Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Seniorenpass beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Einige Kommunen bieten für Seniorinnen und Senioren und für Frührentnerinnen und Frührentner einen Seniorenpass an.

Mit dem Seniorenpass besteht, von Kommune zu Kommune unterschiedlich, die Möglichkeit, kostenlos oder ermäßigt zum Beispiel Museen oder Ausstellungen zu besuchen, an Vorträgen, Schulungen, Ausflugsfahrten oder diversen anderen Aktivitäten teil zu nehmen.

Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.

Der Seniorenpass muss jährlich neu beantragt werden.

Regionale Hinweise

Mit dem Senior*innen-Pass bietet die Landeshauptstadt Kiel älteren Kieler*innen mit einem geringen Einkommen die Möglichkeit, an Kultur- und Freizeitangeboten teilzunehmen.

 

Kieler*innen ab 65 Jahren und Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahren können einen Senior*innen-Pass erhalten, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, das nach Abzug der Miete (inklusive Heizung), Krankenkasse und ähnlichen Kosten ein Einkommen entsprechend dem aktuellen Regelsatz (nach SGB II, SGB XII) nicht überschreiten.

 

Dies gilt auch, wenn Sie eine Leistung der Grundsicherung (nach SGB XII) erhalten oder Bewohner*in einer stationären Einrichtung sind und nur den gesetzlich festgesetzten Barbetrag erhalten (nach § 35 Abs. 2 SGB XII).


Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Senior*innen-Pass (Check-Karte und Gutscheine mit Wertguthaben) ausgestellt. Der Senior*innen-Pass ist ab Beantragung gültig und bedarf keiner Verlängerung. Lediglich die Wertgutscheine werden für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt.

 

Seit 2023 ist Senior*innen in die Clubs offiziell Teil des Senior*innen-Passes. Dafür erhalten Besitzer*innen des Senior*innen-Passes beim nettekieler Ehrenamtsbüro jährlich einen Gutschein, den sie bei einem teilnehmenden Sportverein einlösen können. Dadurch übernimmt die Stadt Kiel die komplette Mitgliedsgebühr für jeweils zwölf Monate.

 

Weitere Informationen zum Senior*innen-Pass erhalten Sie im unten verlinkten Flyer oder beim nettekieler Ehrenamtsbüro unter 0431-901 5502.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Regionale Hinweise

Den Senior*innenpass für Kiel erhalten Sie  im Ehrenamtsbüro nettekieler,


Neues Rathaus

nettekieler Ehrenamtsbüro/Kiel-Pass-Büro, Andreas-Gayk-Str. 31, Eingang A 24103 Kiel Telefon: 0431 901-5502

Der Zugang ist barrierefrei. Die meisten Buslinien halten vor der Tür.


Fristen

Der Senior*innen-Pass ist ab Beantragung gültig und kann bei Bonuspartner*innen genutzt werden. Wertgutscheine werden jedes Jahr neu ausgestellt.


Kosten

Einige Behörden verlangen eine Schutzgebühr. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Behörde nach.


erforderliche Unterlagen

Personalausweis.

Einige Behörden bieten den Seniorenpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Regionale Hinweise

Sie sind bereits im Besitz eines Senior*innenpasses aus dem Vorjahr? Dann können Sie Bonusangebote bei teilnehmenden Partner*innen weiterhin unter Vorlage des Passes nutzen. Gutscheine sind jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig und können unter Vorlage des Senior*innen-Passes bei der ausgebenden Stelle (nettekieler Ehrenamtsbüro, Andreas-Gayk-Str. 31, 24103 Kiel) jährlich abgeholt werden.

 

Bei Neuanträgen benötigen Sie Nachweise über das gesamte Monatseinkommen und ihre regelmäßigen Belastungen.


Rechtsgrundlage

Der Pass richtet sich an Kielerinnen und Kieler ab 65 Jahre und an Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ab 63 Jahre, die über ein geringes Einkommen verfügen.

 

Sie erhalten den Senior*innenpass nur wenn Sie:

 

- über ein Einkommen verfügen, das nach Abzug von Miete (inkl. Heizung), Krankenkasse u.ä. den Betrag von 563,- Euro nicht überschreitet (für zusammenlebende Ehepaare oder Lebenspartner erhöht sich dieser Betrag um 506 Euro), Stand 2025

 

- oder eine Leistung der Grundsicherung erhalten

 

- oder Bewohnerin oder Bewohner eines Alten- und Pflegeheimes sind und nur den bestimmungsgemäß festgesetzten Barbetrag erhalten


Weitere Informationen

Einige Behörden verlangen einen formalen Antrag. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach.

Regionale Hinweise

Wer nicht mobil genug ist, um eine Veranstaltung allein zu besuchen, muss mit Hilfe des Seniorenpasses nicht auf kulturelle Angebote, neue Kontakte, Anregungen und Geselligkeit verzichten.

 

Bei der Auswahl der Angebote zu den jeweiligen Veranstaltungen wird, soweit möglich, auf Barrierefreiheit geachtet.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Beirat für Seniorinnen und Senioren

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-3678   |   Fax: +49 431 901-63216
E-Mail: info[at]seniorenbeirat-kiel.de
Web: www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/aelterwerden/index.php


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Soziale Dienste, Beratung zum Thema "Älter werden in Kiel"

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-3227   |   Fax: +49 431 901-63216
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/gesundheit_soziales/aelterwerden/leitstelle_aelter_werden/pflegekonferenz.php


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Nach oben