Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
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Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Regionale Hinweise
Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung) ist das Tiefbauamt. Wenden Sie sich zusätzlich an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen.
Für Drehgenehmigungen ist auch das Tiefbauamt zuständig.
Fristen
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Kosten
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Regionale Hinweise
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen, gegebenenfalls ergänzt um Beschilderungspläne.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
|
Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
gst[at]lbv-sh.landsh.de
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62008
E-Mail:
Strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr
Mi 07:30 - 12:00 Uhr
Do 07:30 - 17:00 Uhr
Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Bezirke: Kiel-Mitte ab südlich Exerzierplatz, Meimersdorf/Moorsee, Wellsee/Kronsburg/Rönne, Elmschenhagen/Kroog, Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf, Neumühlen-Diedrichsdorf und Oppendorf
Tel:
+49 431 901-2012
|
Fax:
+49 431 901-62008
E-Mail:
strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Bezirke: Schreventeich/Hasseldieksdamm, Mettenhof, Hassee/Vieburg, Kiel-Mitte bis Höhe Exerzierplatz
Tel:
+49 431 901-2011
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Fax:
+49 431 901-62008
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strassenverkehrsbehoerde[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Bezirke: Schiksee, Pries/Friedrichsort, Holtenau, Wik, Steenbek-Projensdorf, Suchsdorf, Russee/Hammer, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook
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Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Fleethörn 9
24103 Kiel
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Fax:
+49 431 901-62657
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
Tel:
0431 901-2273
|
Fax:
0431 901-742273
E-Mail:
tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)
Container Bauschutt Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
Tel:
0431 901-2273
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Fax:
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Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
Fleethörn 9
24103 Kiel
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Öffnungszeiten:
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Do 14:00 - 16:00 Uhr
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Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement)
2273 Schadensregulierungen, Sondernutzung Baustelleneinrichtung
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Fax:
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