Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
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Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Kosten
Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Firmenname und -sitz,
- gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
- gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
- Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
- Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
- Nachweis der Fachkunde,
- Nachweis der Zuverlässigkeit.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62181
E-Mail:
gefahrenabwehr[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Dienstags von 08.30 - 13.00 Uhr und
donnerstags von 8.30 - 13.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten)
Tel:
+49 431 901-2185
|
Zimmer:
209
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten)
Tel:
+49 431 901-2192
|
Zimmer:
208
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten, Jagdbehörde, Bestattungsangelegenheiten)
Tel:
+49 431 901-4293
|
Zimmer:
209