Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Regionale Hinweise
Schäden an Straßen-, Geh- und Radwegen sowie Verkehrseinrichtungen können Sie dem Tiefbaumt telefonisch oder per Mail mitteilen.
Weiterhin können Sie Schäden an Radwegen auch direkt dem Radverkehrsbeauftragten telefonisch oder per Mail mitteilen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung
Knooper Weg 99-105
24116 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-64369
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)
Tel:
+49 431 901-7341
|
Fax:
+49 431 901-67340
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)
Tel:
+49 431 901-7331
|
Fax:
+49 431 901-67330
E-Mail:
tiefbauamt[at]kiel.de