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Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.


Beschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Regionale Hinweise

Schäden an Straßen-, Geh- und Radwegen sowie Verkehrseinrichtungen können Sie dem Tiefbaumt telefonisch oder per Mail mitteilen.

Weiterhin können Sie Schäden an Radwegen auch direkt dem Radverkehrsbeauftragten telefonisch oder per Mail mitteilen.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung

Knooper Weg 99-105
24116 Kiel
|   Fax: +49 431 901-64369
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)

Bezirk Ost I Icon Vcard

Tel: +49 431 901-7341   |   Fax: +49 431 901-67340
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Betrieb und Unterhaltung)

Bezirk West I Icon Vcard

Tel: +49 431 901-7331   |   Fax: +49 431 901-67330
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


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