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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.


Beschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

Ihre Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) können Sie um fünf Jahre verlängern lassen. Ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle ist erforderlich.

 

 

 


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Regionale Hinweise

Für die Verlängerung der "LKW-Klassen" (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren für den Führerschein: 

     

  • 48,70 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
  • 62,70 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
  • Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
  • Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 28,80 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
  • Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
  •  
  •  

 

Für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises entstehen folgende Gebühren:

 

Falls der Eintrag 95 benötigt wird, wird ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ausgestellt.

 

Die Ausstellung des FQN beträgt 32,50 Euro. Dieser wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

 

Die Ausstellung des FQN per Expressverfahren beträgt 37,90 Euro. In diesem Fall muss der FQN in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

 

 

 

Für die Ausstellung einer Fahrerkarte entstehen folgende Gebühren:

 

Die Ausstellung einer Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro. Diese wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

 

Die Ausstellung einer Fahrerkarte, die an die Fahrerlaubnisbehörde versendet wird, beträgt 34,00 Euro und muss vor Ort abgeholt werden.

 

 

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

 

 

 


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

 

Regionale Hinweise

     

  • ggf. Nachweis der Weiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation (Genaueres hierzu finden Sie unter: »Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis«, Link siehe unten)
  •  

 

Falls der Reisepass vorgelegt wird, ist auch die Meldebescheinigung vorzulegen.

 

Bei der Antragstellung für den  "Busführerschein" muss die Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis vorliegen. Zur Entscheidung über den Antrag muss das Führungszeugnis vorgelegt werden.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.


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