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Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.


Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi
  • wird für längstens fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden

 


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Fristen

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

 


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Regionale Hinweise

Es wird eine Gebühr in Höhe von 38 Euro erhoben.


erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

 

Regionale Hinweise

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

     

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) gegebenenfalls Meldebescheinigung, wenn ein Reisepass vorgelegt wird,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Gutachten über die Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Leistungsuntersuchung)*,
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung",
  • Ärztliches Gutachen (nur bei Verlängerung nach Vollendung des 60. Lebensjahres),
  • Abgelaufene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
  • Vorbereitungsbögen erhalten Sie in der Führerscheinstelle

    * Das Gutachten wird erstellt durch den

    Berufsgenossenschaftlichen Medizinischen Dienst

    Preußerstraße 1

    24105 Kiel, Tel. 0431/ 56 10 41

  •  

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

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Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

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