Verwendung von Wappen
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Verwendung von Wappen
Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.
Regionale Hinweise
Das Wappen der Stadt Kiel ist das sogenannte holsteinische Nesselblatt, in Silber auf rotem Grund, belegt mit einem schwarzen Boot. Es ist ein hoheitliches Symbol und nicht frei verfügbar. Für Verbände, Vereine, Unternehmen oder andere Institutionen stellt die Landeshauptstadt jedoch ein abgewandeltes Wappenzeichen zur Verfügung. Es ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt, darf aber in unveränderter Form bis auf Widerruf frei verwendet werden, jedoch nicht in rechtswidriger oder verfassungsfeindlicher Umgebung. Weitere Informationen erhalten Sie unter der verlinkten Webseite. Dort kann das Wappenzeichen auch in verschiedenen Dateiformaten heruntergeladen werden.
Zuständigkeit
- An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
- an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
- Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung HoheitsVO).
Weitere Informationen
Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.
Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.
verwandte Vorgänge
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Öffentlichkeitsarbeit
Fleethörn 9
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62507
E-Mail:
oeffentlichkeitsarbeit[at]kiel.de
Postanschrift:
Postfach
1152
24099
Kiel
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Öffentlichkeitsarbeit)
Öffentlichkeitsarbeit und Verwendung von Wappen
Tel:
+49 431 901-2580
|
Fax:
+49 431 901-62507
E-Mail:
oeffentlichkeitsarbeit[at]kiel.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-2833
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poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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