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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.


Beschreibung

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

  • Name der Werkstatt,
  • Anschrift der Werkstatt,
  • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
  • Gültigkeitsdauer.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

Regionale Hinweise

Die Werkstattkarte muss persönlich von einem Vertreter des Unternehmens beantragt werden (persönliches Erscheinen).


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.


Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt 1 - 2 Wochen.


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Regionale Hinweise

Die Gebühr beträgt 45,00 Euro und muss, wenn die Beantragung online erfolgte, in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

 

Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

 

 

 

 

 


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe A - B Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2044   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

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Tel: +49 431 901-5280   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

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Tel: +49 431 901-2043   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

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Tel: +49 431 901-2047   |   Fax: +49 431 901-62004
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Tel: +49 431 901-2059   |   Fax: +49 431 901-62008
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Tel: +49 431 901-2041   |   Fax: +49 431 901-62004
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Tel: +49 431 901-2046   |   Fax: +49 431 901-62004
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