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Wilden Müll melden

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24103 Kiel


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.


Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Kurztext

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Regionale Hinweise

Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.

 

Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.


Zuständigkeit

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Zuständige Stelle

Landesbehörden

Regionale Hinweise

Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.

 

Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.

 

Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.

 

 


Fristen

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.


Kosten

keine


erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum

Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Tel: +49 431 5854-0   |   Fax: +49 431 5854-135
E-Mail: service[at]abki.de
Web: www.abki.de/


Öffnungszeiten:

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr.

Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).


Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)

Europaplatz 2
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum))

Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum) Icon Vcard

Tel: +49 431 2207810 / +49 431 901-3781  
E-Mail: umweltberatung[at]kiel.de


Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst

Hopfenstraße 30
24103 Kiel
Tel: 0431 901-2079  
E-Mail: ordnungsdienst[at]kiel.de


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