Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
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Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Ordnungsamt- Gewerbe, Sicherheit, Ordnung
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel:
+49 4126 3928-60
|
Fax:
+49 4126 3928-17
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-horst-herzhorn.de
Web:
www.amt-horst-herzhorn.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung