Meldebestätigung
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Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Bürgerbüro
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel:
+49 4126 392867
|
Fax:
+49 4126 3928-17
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-horst-herzhorn.de
Web:
www.amt-horst-herzhorn.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung