Straßenbeleuchtungsstörung melden
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Straßenbeleuchtungsstörung melden
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer bei der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) melden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die defekte Straßenlaterne befindet.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände erwerben
- Naturparke
Ansprechpartner
Amt Horst-Herzhorn - Tiefbau
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
Tel:
+49 4126 3928-52
|
Fax:
+49 4126 3928-17
E-Mail:
info[at]amt-horst-herzhorn.de
Web:
www.amt-horst-herzhorn.de
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr
und nach Vereinbarung