Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gewerbesteuer bezahlen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel:
+49 4124 930-115
|
Fax:
+49 4124 930-600
E-Mail:
info[at]glueckstadt.de
Web:
www.glueckstadt.de/
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)
E-Mail:
ordnungsamt[at]glueckstadt.de