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Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25348 Glückstadt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.


Beschreibung

Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
  • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
  • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


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Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel: +49 4124 930-115   |   Fax: +49 4124 930-600
E-Mail: info[at]glueckstadt.de
Web: www.glueckstadt.de/


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Bürgerservice Icon Vcard

Tel: 04124 930-115   |   Fax: 04124 930-66115
E-Mail: buergerbuero[at]glueckstadt.de


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