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Schiedsverfahren beantragen

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25348 Glückstadt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.


Beschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Fristen

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.


Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.


Rechtsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

SchO


Weitere Informationen

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Streitschlichtung

BDS


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel: +49 4124 930-115   |   Fax: +49 4124 930-600
E-Mail: info[at]glueckstadt.de
Web: www.glueckstadt.de/


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Herr Blasberg Icon Vcard

Tel: 0170 8531341  
E-Mail: gerhard.blasberg[at]gmx.de

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Frau Kaiser Icon Vcard

Tel: 0177 7959628  
E-Mail: schiedsfrau.glueckstadt[at]gmail.com

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Ordnungsamt Icon Vcard


E-Mail: ordnungsamt[at]glueckstadt.de


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