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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
25348 Glückstadt


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).


Fristen

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.


Kosten

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister

Am Markt 4
25348 Glückstadt
Tel: +49 4124 930-115   |   Fax: +49 4124 930-600
E-Mail: info[at]glueckstadt.de
Web: www.glueckstadt.de/


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 UhrMontag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 UhrMittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Stadt Glückstadt - Der Bürgermeister)

Herr Koblin Icon Vcard

Tel: 04124 930-426   |   Fax: 04124 930-66426
E-Mail: m.koblin[at]glueckstadt.de


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